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   BVerwG, 27.03.1990 - 1 C 47.88   

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BVerwG, 27.03.1990 - 1 C 47.88 (https://dejure.org/1990,1725)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.1990 - 1 C 47.88 (https://dejure.org/1990,1725)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 1990 - 1 C 47.88 (https://dejure.org/1990,1725)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bauaufsichtliche Genehmigung - Spielsalon - Spielhallenkomplex - Bindungswirkung - Optische Sonderung - Benachbarte Spielräume

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 33i Abs. 1
    Begriff der Spielhalle bei benachbarten Räumen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 760
  • DÖV 1990, 755
  • GewArch 1990, 244
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 18.87

    Verhältnis von Gaststättenerlaubnis und Baugenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1990 - 1 C 47.88
    Die Baugenehmigung entfaltet keine Bindungswirkung (vgl. dazu BVerwGE 80, 259 [BVerwG 04.10.1988 - 1 C 72/86]; Urteil vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 1 C 18.87 - GewArch 1990, 29) dahin, daß die Behörde im gewerberechtlichen Erlaubnisverfahren davon ausgehen müßte, die in den genehmigten Plänen ausgewiesenen vier Räume seien selbständige Spielhallen im Sinne des § 33 i Abs. 1 GewO.
  • BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 72.86

    Baurechtliche Genehmigung - Immissionen - Auflage - Gaststättenerlaubnis -

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1990 - 1 C 47.88
    Die Baugenehmigung entfaltet keine Bindungswirkung (vgl. dazu BVerwGE 80, 259 [BVerwG 04.10.1988 - 1 C 72/86]; Urteil vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 1 C 18.87 - GewArch 1990, 29) dahin, daß die Behörde im gewerberechtlichen Erlaubnisverfahren davon ausgehen müßte, die in den genehmigten Plänen ausgewiesenen vier Räume seien selbständige Spielhallen im Sinne des § 33 i Abs. 1 GewO.
  • BVerwG, 09.10.1984 - 1 C 21.83

    Spielhallen-Betriebsstätten - Gewerbeausübung - Betriebseigenschaft -

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1990 - 1 C 47.88
    Wie der erkennende Senat wiederholt entschieden hat (BVerwGE 70, 180 [BVerwG 09.10.1984 - 1 C 21/83]; Urteil vom 30. Mai 1989 - BVerwG 1 C 17.87 - Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 8 = GewArch 1989, 264), können benachbarte Betriebsstätten nur dann als selbständig erlaubnisfähige Spielhallen angesehen werden, wenn sie räumlich so getrennt sind, daß bei natürlicher Betrachtungsweise die Sonderung der einzelnen Betriebsstätte optisch in Erscheinung tritt und die Betriebsfähigkeit jeder Betriebsstätte nicht durch die Schließung der anderen Betriebsstätten beeinträchtigt wird.
  • BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 17.87

    "Optische Sonderung" als Voraussetzung der selbständigen Erlaubnisfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1990 - 1 C 47.88
    Wie der erkennende Senat wiederholt entschieden hat (BVerwGE 70, 180 [BVerwG 09.10.1984 - 1 C 21/83]; Urteil vom 30. Mai 1989 - BVerwG 1 C 17.87 - Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 8 = GewArch 1989, 264), können benachbarte Betriebsstätten nur dann als selbständig erlaubnisfähige Spielhallen angesehen werden, wenn sie räumlich so getrennt sind, daß bei natürlicher Betrachtungsweise die Sonderung der einzelnen Betriebsstätte optisch in Erscheinung tritt und die Betriebsfähigkeit jeder Betriebsstätte nicht durch die Schließung der anderen Betriebsstätten beeinträchtigt wird.
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89

    Bauplanungsrecht: Begriff der betrieblichen Einheit bei bloßer Belegenheit zweier

    - Ob die beiden Spielhallen gewerberechtlich eine Einheit bilden, kann offenbleiben; denn ihre bauaufsichtliche Genehmigung entfaltet keine Bindungswirkung dahin, daß die Gewerbebehörde diese Räume als selbständige Spielhallen anzuerkennen hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 1990 - BVerwG 1 C 47.88 - Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 9).
  • BVerwG, 14.06.2011 - 4 B 3.11

    Zum Verhältnis von Baugenehmigung und fachaufsichtlichem Genehmigungsverfahren

    6 Zur Frage, welche Behörde die insoweit maßgebliche Entscheidung zu treffen hat, hat das Bundesverwaltungsgericht den Grundsatz aufgestellt, dass diese danach zu bestimmen ist, zu welchem in die originäre Zuständigkeit der beteiligten Behörden fallenden Regelungsgegenstand der stärkere Bezug besteht (Urteile vom 4. Juli 1986 - BVerwG 4 C 31.84 - BVerwGE 74, 315 ; vom 4. Oktober 1988 a.a.O. S. 262 und vom 27. März 1990 - BVerwG 1 C 47.88 - Buchholz 451.20 § 33i GewO Nr. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2016 - 4 A 2188/13

    Prüfung der Rechtmäßigkeit von Nebenbestimmungen einer Spielhallenerlaubnis;

    vgl. BVerwG, Urteile vom 9.10.1984 - 1 C 21.83 -, BVerwGE 70, 180 = juris, Rn. 14 ff., 18, vom 30.5.1989 - 1 C 17.87 -, GewArch 1989, 264 = juris, Rn. 13, und vom 27.3.1990 - 1 C 47.88 -, GewArch 1990, 244 = juris, Rn. 12.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 27.3.1990 - 1 C 47.88 -, GewArch 1990, 244 = juris, Rn. 14 f.

    vgl. zur Klammerwirkung eines zentralen Aufsichtsbereichs BVerwG, Urteil vom 27.3.1990 - 1 C 47.88 -, GewArch 1990, 244 = juris, Rn. 15.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 27.3.1990 - 1 C 47.88 -, GewArch 1990, 244 = juris, Rn. 11 und 14 f.

  • OLG Stuttgart, 17.08.2016 - 4 U 158/14

    Amtshaftung: Ablehnung einer Gaststättenerlaubnis für einen Spielhallenbetreiber

    Das bedeutet, dass die Bindungswirkung (nur) im Umfang der zu prüfenden Vorschriften besteht, mithin auch dann, wenn die Baurechtsbehörde eine Prüfung hätte vornehmen müssen, aber nicht vorgenommen hat, während umgekehrt trotz vorgenommener Prüfung eine Bindung nicht besteht, wenn die in Rede stehende Vorschrift von der Baugenehmigungsbehörde tatsächlich nicht hätte geprüft werden dürfen (zum Ganzen: Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 20.01.2010, 1 B 316/09 Rn. 3 in Juris; BVerwG NVwZ 1990, 760, 761; Metzner, a.a.O., § 4 Rn. 362; Michel/Kienzle/Pauly, a.a.O., § 4 Rn. 58).
  • VG München, 22.07.2008 - M 16 K 07.3691

    Spielhalle; Auflage; Notausgang; optische Sondierung

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung zu § 33 i GewO, dass bei einem in mehreren Räumen aufgeteilten Spielhallenbetrieb die einzelnen Betriebsräume nur dann selbständig erlaubnisfähig sein können, wenn die Betriebsräume räumlich so getrennt sind, dass bei natürlicher Betrachtungsweise die Sonderung der einzelnen Betriebsstätten optisch in Erscheinung tritt und die Betriebsfähigkeit jeder Betriebsstätte nicht durch die Schließung der anderen Betriebsstätten beeinträchtigt wird (BVerwG, Urt. v. 27.03.1990, -1 C 47/88-).

    Es entspricht auch ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die bauaufsichtliche Genehmigung einer Spielhalle mit mehreren als Spielhallen bezeichneten Räumen keine Bindung dahingehend entfaltet, dass die Gewerbebehörde diese Räume als selbstständige Spielhallen im Sinne des § 33 i Abs. 1 GewO anzuerkennen hätte (BVerwG Urt. v. 27.03.1990, -1 C 47/88-).

    Gerade der letztgenannte Gesichtspunkt ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27. März 1990 - 1 C 47.88 -), von wesentlicher Bedeutung.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2014 - 6 S 1795/13

    Ablehnung einer Spielhallenerlaubnis wegen baulichen Verbundes mit weiterer

    Insbesondere darf die Gewerbebehörde unter Missachtung zwingender gesetzlicher Regelungen nicht nach Maßgabe der Rechtsvorstellungen der Klägerin entscheiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.03.1990 - 1 C 47.88 -, GewArch 1990, 244).
  • VG Gießen, 18.08.2010 - 8 K 4083/09

    Widerruf einer Geeignetheitsbescheinigung

    Entscheidend ist vielmehr, ob es einem durchschnittlichen Gaststättenbesucher möglich ist, sich von einem Geldspielgerät dieser Gaststätte zu einem Spielapparat einer anderen Gaststätte zu begeben, bzw. ob ein solches "Wandern" von einem Geldspielgerät zum nächsten auch durch verschiedene Gaststätten hindurch ohne formelles Verlassen einer der Gaststätten möglich ist (vgl. BVerwG, U. v. 27.03.1990 - 1 C 47.88 -, GewArch 1990, 244, 245; VG Gießen, B. v. 01.07.2010 - 8 L 1716/10 -, S. 3 BA).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2014 - 1 M 116/14

    Veränderte Umstände i. S. d. § 80 Abs 7 S 2 VwGO durch ein Urteil des StGH

    Der Senat sieht im Hinblick auf die Feststellung des Bundesverwaltungsgerichtes im Urteil vom 27. März 1990 (- 1 C 47.88 -, juris), wonach eine Baugenehmigung zur Errichtung einer Spielhalle weder Bindungswirkung hinsichtlich der Rechtsfragen, die in die Prüfungskompetenz der Gewerbebehörden fallen, entfaltet noch Vertrauensschutz hinsichtlich der gewerberechtlichen Erlaubnisvoraussetzungen oder Versagungsgründe begründet (vgl. auch OVG LSA, Beschluss vom 4. September 2013 - 1 M 88/13 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. April 2014 - 6 S 1795/13 -, juris), auch keine Veranlassung, dem rechtlichen Ansatz des Staatsgerichtshofes Baden-Württemberg zur "Vertrauensbetätigung" durch rechtlich zulässige, insbesondere bauliche Investitionen in die Spielhalle vor Erteilung einer Erlaubnis nach § 33i GewO (vgl. StGH BW, Urteil vom 17. Juni 2014, a. a. O., Rdnr. 459) für das Landesrecht Sachsen-Anhalt näher zu treten.

    Eine dem Gesetz widersprechende Verwaltungspraxis erwiese sich im Hinblick auf die Bindung der Verwaltung an das Gesetz auch unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes als unbeachtlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 1990, a. a. O., Rdnr. 18; BFH, Urteil vom 7. März 1995 - VII R 4/94 -, juris, Rdnr. 5).

  • VG München, 15.11.2011 - M 16 K 11.3222

    Spielhallenerlaubnis; optische Sonderung; übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs

    Es ist geklärt und bedarf keiner weiteren Erörterung, dass die Betriebsstätten benachbarter Spielhallen jeweils selbständig betriebsfähig sowie am Maßstab eines objektiven Durchschnittsbetrachters für sich jeweils optisch gesondert erscheinen müssen (vgl. grundlegend BVerwG vom 9.10.1084, Az. 1 C 21/83 und vom 27.3.1990, Az. 1 C 47/88 -juris; VG München vom 22.7.2008; Az. M 16 K 07.3691 -juris; Friauf, Gewerbeordnung, § 33i, RdNr. 9 ff.m.w.N; vgl. auch Nr. 3.1.1.1. SpielVwV, abgedruckt bei: Landmann/ Rohmer, Gewerbeordnung, OrdnungsNr. 226).

    Eine Abkehr hiervon ist insbesondere nicht durch die Entscheidungen vom 27. März 1990 (Az. 1 C 47/88), vom 24. April 1990 (Az. 1 B 54/88), vom 14. Januar 1991 (Az. 1 B 174/90), vom 30. März 1993 (Az. 1 C 16/91), vom 23. November 1993 (Az. 1 C 13/92), vom 29. Juni 1994 (Az. 1 B 52/94) und vom 23. Januar 1996 (Az. 1 C 7/95- allesamt juris bzw. a.a.O.) erfolgt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2004 - 4 B 1942/03

    Ausgestaltung der gesonderten Erlaubnisfähigkeit von benachbarten

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteile vom 9. Oktober 1984 - 1 C 21.83 -, BVerwGE 70, 180 = GewArch 1985, 62, vom 30. Mai 1989 - 1 C 17.87 -, GewArch 1989, 264, und vom 27. März 1990 - 1 C 47.88 -, GewArch 1990, 244 = NVwZ 1990, 760, sind benachbarte Betriebsstätten dann gesondert erlaubnisfähig, wenn sie räumlich so getrennt sind, dass bei natürlicher Betrachtungsweise die Sonderung der einzelnen Betriebsstätten optisch in Erscheinung tritt und die Betriebsfähigkeit jeder Betriebsstätte nicht durch die Schließung der anderen Betriebsstätte beeinträchtigt wird.

    Gerade der letztgenannte Gesichtspunkt ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 27. März 1990 - 1 C 47.88 -, aaO., von wesentlicher Bedeutung.

  • BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 54.88

    Verfassungsmäßigkeit des § 33f Abs. 1 Nr. 1 GewO - Geltungsumfang des § 3 Abs. 3

  • VG Berlin, 15.02.2013 - 4 K 344.12

    Spielhallengesetz Berlin - Unterblieben der Notifizierung des Entwurfs einer

  • VG Stuttgart, 05.11.2001 - 4 K 2244/01

    Spielhalle; abgegrenzte Betriebsstätte; optische Sonderung

  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.1994 - 14 S 1947/93

    Bestandsschutz für Anzahl von Spielgeräten in Spielhallenkomplex für die Zeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1998 - 22 A 2185/94

    Vergnügungssteuer in Vereinsräumlichkeiten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2013 - 1 M 88/13

    Gewerberechtliche Erlaubnis für eine Spielhalle

  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2010 - 3 S 1105/10

    Kein "Automatenbistro" in Kehl

  • VG Gießen, 11.07.2013 - 8 K 1277/12

    Rücknahme einer Geeignetheitsbescheinigung

  • BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 23.89

    Anfechtung einer Auflage zur Erteilung einer Spielhallenerlaubnis - Anforderungen

  • VG Bremen, 31.08.2011 - 5 V 514/11

    Kein Anspruch auf Erteilung von Erlaubnissen für sog. Mehrfachspielhallen nach

  • VGH Hessen, 10.03.2011 - 8 B 1597/10

    Fehlende räumliche Trennung benachbarter Spielhallen

  • VG Düsseldorf, 29.08.2003 - 3 L 1491/03

    Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung zum Betreiben selbstständiger

  • VG München, 31.07.2014 - M 11 K 13.2836

    Baugenehmigung; Bordell; Nebenbestimmungen; präventive Nutzungsuntersagung (als

  • VG Gießen, 01.07.2010 - 8 L 1716/10

    Spielhallenbetrieb

  • OVG Niedersachsen, 26.08.1991 - 7 L 48/89

    Optische Sonderung; Benachbarter Spielhallen; Schiebetür; Aufsichtskanzel

  • VG Cottbus, 11.12.2019 - 3 K 247/16
  • VG München, 26.03.2009 - M 11 K 08.3152

    Nutzungsänderung in Spielothek; Mehrfachspielothek; betriebliche Einheit;

  • VG München, 14.01.2013 - M 8 K 11.794

    Vorbescheid; Nutzungsänderung von Kino zu Spielcasinos und Versammlungsstätte;

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